Satzung des Afghanischen Kulturvereins OWL e.V.
§ 1
Allgemeines
Der Verein führt die Bezeichnung "Afghanischer Kulturverein Ostwestfalen-Lippe e.V." und hat seinen Sitz in Gütersloh. Er ist beim Amtsgericht Gütersloh in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck und Aufgabe des Vereins
Ziel des Vereins ist die Wahrung der auserwählten nationalen Folklore, Sitten und Gepflogenheiten in Form von Feiern der afghanischen nationalen und religiösen Tage, um den Zusammenhalt der Afghanen zu wahren und zu intensivieren.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Vein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Vein ist nicht auf persönliche finanzielle Vorteile der Gewinnerzielung ausgerichtet.
Alle Einnahmen des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, die finanziellen Mittel zum Zwecke der Unterstützung irgendwelcher politischen Gruppierung direkt oder indirekt zu verwenden.
§ 4
Mitgliedschaft
Jeder Afghane, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Bereitschaft erklärt, die Satzung und Richtlinien des Vereins zu akzeptieren, ist berechtigt, dem Verein beizutreten. Personen, die keine Afghanen sind und den Wunsch haben, dem Verein beizutreten, können als Ehrenmitglieder akzeptiert werden.