Satzung des Afghanischen Kulturvereins OWL e.V.
Seite 2 der Satzung
§ 5
Verlassen des Vereins
Jedes Mitglied ist berechtigt, auf schriftlichen Antrag ohne Angaben von Gründen aus dem Verein auszutreten. Das Mitglied hat nach dem Austritt keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.
§ 6
Ausschluss aus dem Verein
Jedes Mitglied, das die Satzung und die Richtlinien des Vereins vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.
§ 7
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich € 5,-. Er ist monatlich in der ersten Woche eines jeden Monats oder im ersten Monat eines jeden Jahres für das ganze Jahr in einer Summe zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr wird auf € 10,- festgelegt. Sie ist nach der Antragstellung und Aufnahme in den Verein in eine Summe sofort zu entrichten.
§ 8
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder des Vereins gsnießen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten. Jedes Mitglied des Vereins besitzt im Falle der Stimmabgabe nur eine Stimme. Jedes Mitglied des Vereins wird das Recht eingeräumt, jeder Zeit aus dem Verein auszutreten.