Satzung des Afghanischen Kulturvereins OWL e.V.

Seite 3 der Satzung

 

 

§ 9

Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und die Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Kulturverein gegenüber allen Behörden und fremden Vereinen. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

 

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

 

Der Vorstand bleibt nach dem Ende seiner Amtszeit bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

 

 

§ 10

Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr einberufen (ordentliche Mitgliederversammlung). Die Mitgliederversammlung ist binnen 4 Wochen einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder von 30/100 der Mitglieder unter Angaben von Gründen schliftlich beantragt wird (außerordentliche Versammlung).

 

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei Abwesenheit von einem Stellvertretenden Vorsitzenden  unter Bekanntgabe vom Tagungsort, Tagungszeit, und Tagesordnung spätestens 4 Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich einberufen. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Tagungstermin beim Vorstand schriftlich eingereicht.

 

 

§ 11

Ablauf der Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit von einem Stellvertretenden Vorsitzenden und in dessen Abwesenheit vom Schatzmeister geleitet.

 

Beschlüsse sind mit absoluter Stimmmehrheit zu fassen und gültig.

 

Enthaltene Stimme hat keine Gültigkeit.

 

Für den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein sind 3/4 der Stimmen erforderlich.

 

Für Änderrung der Satzung oder Auflösung des Vereins sind 90/100 der Stimmen erforderlich.

 

 Die Wahlen finden grundsätzlich öffentlich mit Handzeichen statt.  Auf Wunsch von 1/3 der anwesenden Mitglieder können die Wahlen geheim und zwar schriftlich stattfinden.

 

Die Wahl des Vorstandes findet nach dem Prinzp 50+1 (absolute Mehrtheit) statt.

 

Im Falle der Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt.

 

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